Filmfestivals gehören in das Filmförderungsgesetz

Die AG Filmfestival, der unter anderem das Hamburger cinefest und das Stummfilmfestival Karlsruhe angehören, legt anlässlich der Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) ein Konzept vor, das Filmfestivals in der Auswertungskette stärker berücksichtigt. Filmfestivals sollen erstmals in ihrer erheblichen, auch bundesweiten Bedeutung für den Film vollwertig im FFG verankert werden. 

Der von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Claudia Roth, im Februar 2023 vorgestellte, ganzheitliche Ansatz zur Erneuerung der Filmförderung in Deutschland soll alle Aspekte der Talentförderung, Entwicklung, Produktion, Distribution und Vermittlung verbinden und die Qualität und Sichtbarkeit des Films deutlich steigern. Zu allen diesen Aspekten leisten Filmfestivals mit großer Kontinuität sowohl in kultureller als auch kreativwirtschaftlicher Dimension ihren maßgeblichen Beitrag. Filmfestivals finden aber bislang keinerlei entsprechenden Widerhall im FFG. 

Filmfestivals übernehmen durch ihre sorgfältige Kuratierung und flächendeckende Verbreitung von Filmen, sowie mit ihren Talentförderinitiativen, Filmmärkten, Branchenplattformen und diversen Angeboten zur kulturellen Bildung, Filmvermittlung und Zuschauer*innenbindung einen erheblichen Teil der Entstehung, Präsentation und Auswertung. Mit relevanten Reichweiten und ihrer Strahlkraft prägen Filmfestivals das Bild des Films in Deutschland lokal, regional und bundesweit sowie auch weit über die Grenzen hinaus. Filmfestivals sind Arbeitgeber*innen, Ausbilder*innen für Fachkräfte, Wirtschaftsfaktor und verlässliche Stützen der Kultur- und Kreativbranche. 

Anlässlich des anstehenden Referentenentwurfs zur Novellierung des FFG legt die AG Filmfestival der BKM ein Konzeptpapier vor, welches Filmfestivals erstmals in vergleichbarer systemischer Weise, mit derselben Anerkennung ihrer bundesweiten Effekte sowie mit ähnlichen Förderinstrumenten wie zum Beispiel bereits die Kinos integriert. 

Alle Filmfestivals sollen dabei fortan nicht nur ihre Erlöse durch Einzeltickets, sondern alle Arten der Zutritte im Kino und ebenso an ihren Sonderspielorten erfassen und melden. Diese Zutritte auch durch Festivalpässe, Akkreditierungen, Ehrengäste, für junge Zuschauer*innen und Berichterstattung sollen im Sinne der besonderen Vermittlungs- und Verbreitungsleistungen der Filmfestivals positiv in Betracht gezogen und mittels eines eigenen Referenzpunktesystems auch direkt förderbar werden. Erstmals werden so auch Kurzfilme via Filmfestivals erfassbar und tiefer in entsprechende Förderstrategien des FFG integrierbar. Eine Doppelmeldung durch Kinos und Festivals wird ausgeschlossen. 

Filmfestivals würden somit Teil desselben Solidarsystems der FFA (bzw. der von der BKM neu ins Gespräch gebrachten Filmagentur), mit regulären Abgaben und Ausschüttungen. Das neue Konzept erfasst und würdigt – zusätzlich zum filmwirtschaftlichen Beitrag, den Festivals durch ihre hohen Zuschauer*innenzahlen erbringen – besonders ihre strukturstärkende und kulturelle Leistung zum Beispiel in der Kuration, nachhaltigen Publikumsbindung und -bildung und im Filmdiskurs. 

Darüber hinaus sollen auf der Basis ergänzender qualitativer Kriterien weitere selektive und halbautomatische Fördermaßnahmen die unabhängigen Qualitäten der Festivals auch grundsätzlich sichern. Neben regelmäßigen Projektförderungen plädiert die AG Filmfestival hierbei unter anderem für die Adaption des bewährten Modells des “Kinoprogrammpreises” auf Festivals. Eine durch das BKM bereits geplante bundesweite Filmfestivalstudie und regelmäßige statistische Erhebungen sollen parallel einen Überblick über die kulturellen und filmwirtschaftlichen Effekte bieten. 

Die AG Filmfestival fordert, die bisherige Filmfestivalförderung der BKM nicht erst später und gesondert, sondern bereits im Zuge der aktuellen FFG-Novellierung ins neue System zu integrieren, anzupassen und mit den Länderfilmförderungen sowie der ebenfalls reformbedürftigen außenpolitischen Kulturförderung entsprechend zu harmonisieren. Vorwiegende Unterstützungsmaßnahmen der öffentlichen Hand auf Länder- und Regionalebene zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Filmfestivals und zur Erfüllung ihrer kulturellen und gesellschaftlichen Aufgaben, auch unabhängig jeglicher Verwertungslogiken, bleiben mindestens genauso überlebenswichtig. Zusammengenommen wird so die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankerte „verlässliche Förderung“ der Filmfestivals (Seite 123 / Absatz 2) endlich nachhaltig angegangen. mehr 
Textquelle: Pressemitteilung AG Filmfestival

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